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   OLG Celle, 05.12.2012 - 7 U 59/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48946
OLG Celle, 05.12.2012 - 7 U 59/12 (https://dejure.org/2012,48946)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.12.2012 - 7 U 59/12 (https://dejure.org/2012,48946)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 7 U 59/12 (https://dejure.org/2012,48946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 94 BGB; § 95 BGB; § 254 BGB; § 823 Abs. 1 BGB
    Verpflichtung des Bauunternehmers zum Erkundigen über die Lage unterirdisch verlegter Leitungen auch bei Erdarbeiten im oberflächlichen Bereich

  • baurechtsiegen.de

    Bauunternehmerhaftung - Beschädigung einer Abwasserleitung bei Baggerarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 94; BGB § 95; BGB § 254
    Verpflichtung des Bauunternehmers zum Erkundigen über die Lage unterirdisch verlegter Leitungen auch bei Erdarbeiten im oberflächlichen Bereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bei Baggerarbeiten ist auf Abwasserleitungen zu achten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Bauunternehmers zum Erkundigen über die Lage unterirdisch verlegter Leitungen auch bei Erdarbeiten im oberflächlichen Bereich

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Beschädigung einer Abwasserleitung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauunternehmer haftet im Wege des Anscheinsbeweises für Beschädigung einer Abwasserleitung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gullydeckel ignoriert: Bauunternehmer haftet für beschädigte Abwasserleitung! (IBR 2013, 347)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 621
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2012 - 7 U 59/12
    Die Grundsätze des Anscheinsbeweises finden in den Fällen Anwendung, in de- nen ein bestimmter (unstreitiger oder bewiesener) Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen be- stimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hin- weist (BGH, NJW 2004, 3623 [BGH 05.10.2004 - XI ZR 210/03] m. w. N.).

    Es wäre nun Sache der Beklagten, den -6- Anscheinsbeweis zu erschüttern bzw. zu entkräften (BGH, NJW 2004, 3623, 3624 [BGH 05.10.2004 - XI ZR 210/03] ), was für sie nicht machbar ist.

  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 33/05

    Erkundigungspflichten des Bauunternehmers nach dem Verlauf von

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2012 - 7 U 59/12
    Denn derjenige, der eine Gefahrenstelle schafft, ist grundsätz- lich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer zu verhindern (BGH, NJW-RR 2006, 674, 676 [BGH 20.12.2005 - VI ZR 33/05] ).
  • OLG Köln, 27.12.2017 - 16 U 56/17

    Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung von Kabelschutzrohren und

    In der Rechtsprechung ist ferner anerkannt, dass unterirdisch verlegte Kabel und Rohre nicht wesentliche Bestandteile des jeweiligen Grundstücks werden, durch das sie verlegt sind, mit der Folge, dass der Grundstückseigentümer Eigentum nach § 946 BGB erwerben würde, sondern vielmehr nach § 95 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 BGB im Eigentum desjenigen verbleiben, für den bzw. auf Veranlassung dessen sie verlegt wurden (vgl. z.B. BGH Urteil vom 01.02.1994, VI ZR 229/92, NJW 1994, 999; OLG Celle, Urteil vom 05.12.2012, 7 U 59/12, BeckRS 2013, 05661, zitiert nach beck-online; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.10.2012, 5 U 180/11, IBR 2012, 712, zitiert nach ibr-online; OLG München, Urteil vom 30.01.2001, 18 U 2172/00, Rdnr. 20, zitiert nach juris; Palandt-Ellenberger, BGB, 76. Auflage 2017, § 95 Rdnr. 6).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins nur bei typischen Geschehensabläufen anwendbar, in denen ein bestimmter Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (BGH Urteil vom 05.10.2004, XI ZR 201/03, BGHZ 160, 308 ff., Rdnr. 22, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 05.12.2012, 7 U 59/12, BeckRS 2013, 05661, zitiert nach beck-online).

    Für die Kausalität zwischen der objektiven Pflichtverletzung (hier: Bohrung trotz unvollständiger Informationen über den Verlauf von etwaig vorhandenen Leitungen) und der Rechtsgutsverletzung (hier Beschädigung der Kabelschutzrohranlage) spricht danach ein Anscheinsbeweis, wenn sich genau diejenige Gefahr verwirklicht, vor deren Eintritt die Sorgfaltspflichten (hier: vollständige Information über Versorgungsleitungen) schützen soll (z.B. OLG Dresden, Urteil vom 09.06.2009, 5 U 26/09, Rdnr. 32, zitiert nach juris; vgl. OLG Celle, Urteil vom 05.12.2012, 7 U 59/12, BeckRS 2013, 05661).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2013 - 3 S 2182/11

    Zur Frage der Gewässerunterhaltungspflicht

    Abwasser(fern)leitungen fallen regelmäßig unter die Bestimmung des § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB (so OLG Celle, Urt. v. 5.12.2012 - 7 U 59/12 - BauR 2012, 621; Bauer/Stürner, Sachenrecht, 17. Aufl., § 34 Rn. 8).

    Für Abwasserfernleitungen ergibt sich eine solche Einfügungsbefugnis im Fall einer nicht zustande gekommenen Einigung mit dem Grundstückseigentümer aus § 93 WHG n.F. (so auch OLG Celle, Urt. v. 5.12.2012, a.a.O.; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 21.7.2011 - 3 S 1905/11 - BWGZ 2012, 409).

  • LG Mannheim, 20.11.2020 - 9 O 341/19

    Auch bei oberirdischen Baggerarbeiten bestehen Erkundigungspflichten!

    Jedoch besteht auch bei oberirdischen Arbeiten eine Erkundigungspflicht, wenn hierbei ein Bagger benutzt wird, der in das Erdreich eingreift und besondere Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die Arbeiten Kabel und Leitungen betroffen sein können (OLG Celle, Urt. v. 05.12.2012 - 7 U 59/12, BeckRS 2013, 5661).

    wurde eine Erkundigungspflicht angenommen bei Baggerarbeiten in geringer Tiefe auf einem Privatgrundstück (OLG Jena, Urt. v. 25.03.1998 - 7 U 1586/97, VersR 1999, 71, sowie bei Bürgersteigarbeiten, bei denen eine private Zufahrt nur ca. 25 cm tief aufgegraben wurde (BGH, Urt. v. 09.07.1985 - VI ZR 118/84, VersR 1985, 1147), als auch bei oberflächlichen Arbeiten mit einem Minibagger in einem Flussbett (OLG Celle, Urt. v. 05.12.2012 - 7 U 59/12, BeckRS 2013, 5661).

    Denn es macht letztlich keinen Unterschied, ob der Einsatz des Baggerlöffels oder aber das bloße Befahren mit einem Bagger zur Schädigung führt (vgl. OLG Celle, Urt. v. 05.12.2012 - 7 U 59/12, BeckRS 2013, 566).

  • OLG Dresden, 05.08.2021 - 10 U 1729/19

    Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!

    Wenn aber ein Abbruchunternehmen unter Verstoß gegen die technischen Abbruchregeln mit einem Bagger, der über einen Reißhaken verfügt, Abbrucharbeiten unmittelbar an einem vorgeschädigten Gebäude vornimmt, so spricht der erste Anschein dafür, dass diese Arbeiten für den Einsturz der Halle jedenfalls mitverantwortlich sind (vgl. zu der Anwendung des Anscheinsbeweises bei Baggerarbeiten: OLG Celle, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 7 U 59/12, BauR 2013, S. 621 ff, Rn. 7 bis 11, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 3. September 2009 - 12 U 69/09, Rn. 27, zitiert nach juris; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juni 2009 - 5 U 26/09, Rn. 32, zitiert nach juris).
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